E-Learning-Training

Sicherheitsschulung von Sicher-Gebildet.de

Auffrischung: AEO-Sicherheitsunterweisung

(Sicherheitsbewusstsein „Sichere Lieferkette“ beim Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten)

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Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch

Seit dem 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, den Status des „Authorised Economic Operator“ (AEO), auch „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ genannt, beim zuständigen Zollamt beantragen. Bei einem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) handelt es sich um einen besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten. Der AEO-Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß der Zollvorschriften. Ziel ist die Absicherung der sicheren Lieferkette („Supply Chain Security“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Für die Aufrechterhaltung des entsprechenden AEO-Status ist eine jährliche AEO-Sicherheitsunterweisung der betroffenen Mitarbeiter/-innen zwingend erforderlich.

 

Wo genau ist die Verpflichtung zur „AEO-Sicherheitsunterweisung“ geregelt?
Beispielsweise in der EU-Durchführungsverordnung 2015/2447 in Artikel 28 „Sicherheitsstandards“ – dort heißt es: „Der Antragsteller sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter mit sicherheitsrelevanten Zuständigkeiten regelmäßig an Programmen teilnehmen, die ihr Bewusstsein für die jeweiligen Sicherheitsfragen weiter schärfen.“
Aber auch im „Unionszollkodex“ oder den „AEO-Leitlinien“ wird unter dem Punkt „Programme zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins“ auf die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von „AEO-Sicherheitsunterweisungen“ explizit hingewiesen.

 

Ziel der Schulung:

Einhaltung der zollrechtlichen Vorgaben für die jährliche AEO-Sicherheitsunterweisung (Auffrischung) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen.

 

Lerninhalte:

 

Zielgruppe:

Im Rahmen der Aufrechterhaltung des zollrechtlichen AEO-Status ist es zwingend notwendig, dass das entsprechende Personal jährlich in Sicherheitsfragen (z. B. mittels AEO-Sicherheitsunterweisung) geschult wird.

 

Dauer:

ca. 30 bis 45 Minuten (je nach Lerntempo)

 

Schulungsbescheinigung:

inklusive

Systemvoraussetzungen:

  • Computer oder Tablet
  • Aktueller Internet-Browser
  • Kopfhörer oder Lautsprecher

Individualität und Flexibilität: Prinzipiell sind alle unsere E-Learning-Trainings auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden flexibel anpassbar. Sie können die Trainingsinhalte frei miteinander kombinieren, unternehmensspezifische Themen/Inhalte hinzufügen, Dokumente zum Download integrieren u. v. m. Sprechen Sie uns an!

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Infomaterial:
Flyer AEO-Sicherheitsunterweisung (Siche[...]
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